Bei Hochwasser nicht im Regen stehen
2008-07-25 11:48:29 - Verbraucher-Reporter.Net
Klima und Wetter haben sich in den letzten Jahren geändert. Selbst in bisher ungefährdeten Landstrichen kann durch schlimme Unwetter mit Starkregen Überflutungsgefahr entstehen, wenn die Niederschlagsmengen vom Erdreich nicht mehr aufgenommen werden können und die Kanalisation an ihre Grenzen stößt. Barrieren gegen die Fluten und die oft immensen Schadensfolgen können bauliche Maßnahmen, aber auch ein guter Versicherungsschutz sein. Mit beidem lässt sich das Risiko von Hochwasserschäden nachhaltig eingrenzen, raten Experten der Wüstenrot Bausparkasse.
Generell wird künftig mehr Umsicht bei der Kellerplanung notwendig sein. Hausbesitzer sollten sich rechtzeitig vergewissern, ob die Gebäudekonstruktion im Untergeschoss einem zusätzlichen Wasserdruck standhält. Andernfalls muss der Keller zum Druckausgleich sogar gezielt geflutet werden. Als mobile Sicherheitsvorkehrungen sind beispielsweise bewegliche Wandteile geeignet, um bei „Gefahr in Verzug“ Lichtschächte oder Zugangsbereiche abzudichten. Zur Not erfüllen auch Sandsäcke und Folien diesen Zweck. Ein Pumpensystem, das sich bei einem bestimmten Pegelstand des Grundwassers selbst in Gang setzt, kann Wasserschäden wirkungsvoll vorbeugen. Voraussetzung ist allerdings, dass das abgepumpte Wasser über Rohre in ein tiefer gelegenes Gebiet in unmittelbarer Umgebung des Hauses geleitet werden kann. Für Abwasser gibt es spezielle Pumpsysteme, wenn das Kanalniveau höher liegt als der häusliche Ablauf. Helfer ganz anderer Art sind Taschenlampen und ein Vorrat an Kerzen, die bereitliegen sollten, wenn wegen des Hochwassers die Stromversorgung zusammenbricht. Sinnvoll ist es darüber hinaus, aufmerksamer als früher die Wetterberichte zu verfolgen und auf Unwetterwarnungen zu achten.
Überschwemmungsschäden zu beseitigen, ist kostspielig. Umso wichtiger ist die eigene Vorsorge durch einen entsprechenden Versicherungsschutz. Das Hochwasserschutzgesetz vom Mai 2005 nimmt zudem Hausbesitzer in hochwassergefährdeten Gebieten in die Pflicht, selbst „im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren“ Vorsorge zu treffen. Schäden an Gebäuden, die durch eine Überschwemmung verursacht worden sind, deckt eine Versicherung gegen Elementargefahren ab. Diese springt ein, wenn Wassermassen von außerhalb des Hauses eingedrungen sind. Eine gewöhnliche Gebäudeversicherung allein reicht dazu nicht aus. Die Elementarschaden-Versicherung greift nicht nur beim Haus, sondern auch bei versicherten Nebengebäuden und tritt selbst bei einem Abriss ein oder wenn vermietete Wohnungen vorübergehend nicht genutzt werden können. Hausrat kann in der Regel durch eine entsprechende Ergänzung der Hausratversicherung gegen Elementargefahren abgesichert werden. So bleiben Hochwasser-Geschädigte zumindest mit den finanziellen Folgen des Desasters nicht im Regen stehen. (News-Reporter.NET/as)




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