Mehr Transparenz bei Ticketpreisen
2008-07-30 15:02:38 - Verbraucher-Reporter.Net
Irreführende Lockangebote für Flugtickets sollen bald der Vergangenheit angehören. Das Europaparlament hat eine Verordnung verabschiedet, die Fluggesellschaften verpflichtet, im Internet und in Werbeanzeigen von Anfang an den tatsächlichen Endpreis einschließlich aller Steuern, Gebühren und sonstiger Zuschläge anzugeben.
Schon lange ist der Gebührendschungel für Passagiere ein Ärgernis. Vor allem Billigflieger, aber auch Liniengesellschaften gehen mit angeblichen „Schnäppchenangeboten“ auf Kundenfang und lassen sich dann Zuschläge teuer bezahlen. Ob „Service-Entgelt“ oder eine pauschale Abgabe für Rollstühle („Wheelchair Levy“) – der Fantasie sind bei der Preisgestaltung keine Grenzen gesetzt. So wird bei der Buchung aus einem vermeintlichen Schnäppchen für 19 Euro schnell ein Flug, der das Drei- oder Vierfache kostet. Durch die Neuregelung soll es für Verbraucher leichter werden, die Preise für Flugtickets zu vergleichen. Mit diesem Beschluss, so der SPD-Verkehrsexperte Ulrich Stockmann, sei endgültig Klarheit und ein hohes Maß an Verbraucherschutz geschaffen.
Damit Zusatzkosten wie beispielsweise Reiseversicherungen den Kunden künftig nicht mehr untergejubelt werden, verbietet die Richtlinie den Fluggesellschaften zudem, in Online-Buchungsformularen vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen. Nach den neuen Vorschriften muss der Buchungsvorgang so gestaltet sein, dass die Kunden Zusatzleistungen aktiv bestellen und nicht abwählen müssen. Für die Mitnahme zusätzlicher Gepäckstücke dürfen die Airlines auch weiterhin einen Aufpreis verlangen, müssen jedoch schon zu Beginn des Buchungsvorgangs darauf hinweisen. Hier ist also weiterhin Vorsicht geboten, denn einige Billig-Anbieter senken die übliche 20-Kilo-Grenze für Freigepäck deutlich ab, um dann mit saftigen Zuschlägen Kasse zu machen, die unter Umständen am Ende höher sein können als der eigentliche Ticketpreis.
Die Neuregelung gilt für Airlines, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Fluggesellschaften aus Drittstaaten sind davon nicht betroffen. Die Verordnung muss noch formal vom EU-Ministerrat abgesegnet werden und tritt voraussichtlich Mitte August in Kraft. (News-Reporter.NET/as)




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