Transparentere Prüfung der Kreditwürdigkeit?

2008-08-04 10:14:31 - Verbraucher-Reporter.Net

Die Schufa als zentrale Sammelstelle für Kreditdaten der Bundesbürger hilft bei der Klärung persönlicher Sachverhalte in den deutschlandweiten Verbraucherservicestellen. Foto: Schufa/News-Reporter.NET
 

Das Verfahren zur Feststellung der Kreditwürdigkeit soll transparenter werden. Mit einem im Bundeskabinett vorgestellten Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen Verbrauchern zukünftig mehr Informationsrechte gegenüber Wirtschafts-Auskunfteien eingeräumt werden.

Die Neuregelung sieht vor, dass Auskunfteien personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, offenlegen und nachvollziehbar erklären müssen. So sollen Verbraucher die Möglichkeit erhalten, bei automatisierten Einstufungen ihrer Kreditwürdigkeit, dem sogenannten Scoring, fehlerhafte Daten zu korrigieren und Missverständnisse aufzuklären. Vor allem Banken, Telefonanbieter und Versandhändler nutzen das Scoring der Auskunfteien, um die Bonität ihrer Kunden zu überprüfen. Eine falsche Einstufung kann dazu führen, dass Kredite verweigert werden, Versandhäuser keine Waren schicken oder ein Handyvertrag abgelehnt wird.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), welche die Daten von mehr als 60 Millionen Bundesbürgern verwaltet, begrüßte die geplanten Neuregelungen, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Der Schufa-Vorstandsvorsitzende Rainer Neumann zeigte sich verwundert, dass der Entwurf „überraschenderweise“ vorsehe, die Kreditwürdigkeit einer Person anhand von Informationen über ihre Wohngegend, dem sogenannten Geoscoring, zu beurteilen. Auch sei beispielsweise der zentrale Begriff einer Auskunftei nicht definiert. Damit werde für Verbraucher nicht deutlich, welche Unternehmen überhaupt Daten zu Kreditgeschäften ihrer Person speichern und weitergeben dürften.

Im Sinne von mehr Rechtssicherheit und Transparenz sollte aus Sicht der Schufa die Zulassung von Auskunfteien gesetzlich geregelt werden. Den Verbrauchern sollte darüber hinaus auf einfachem Weg, so etwa über eine übergeordnete Internetseite, ermöglicht werden, die über sie gespeicherten Daten bei allen zugelassenen Auskunfteien zu erfahren. Der Umgang mit kreditrelevanten Daten, deren Speicherung und Weitergabe sollten für die Verbraucher so nachvollziehbar und kontrollierbar wie möglich gestaltet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf werde den gesetzten Zielen noch nicht gerecht und bewirke teilweise sogar das Gegenteil. (News-Reporter.NET/as)

 
 
 

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